Reiseversicherung für Ausländer

Reiseversicherung speziell für ausländische Besucher

Was ist eine Reiseversicherung für Ausländer?

Unter einer Reiseversicherung für Ausländer versteht man im Allgemeinen ein speziell auf ausländische Gäste und Besucher zugeschnittenes Versicherungspaket.  Dieser Versicherungsschutz ist für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland oder Ländern der EU (einschl. Liechtenstein, Schweiz, Norwegen und Island) aufhalten. In den Konsulaten wird diese auch oft für die Visumausstellung benötigt.

Der wichtigste Bestandteil eines solchen Versicherungspaketes, zumeist auch einzeln gebucht , ist die Auslandskrankenversicherung. Der Versicherungsschutz entspricht den Anforderungen der EU-Verordnung 2004/14/EG innerhalb der Schengen-Staaten.

Nachfolgend finden Sie einen Tarifrechner für die Reiseversicherung für Ausländer.
Sie können sich danach sofort online versichern. Akzeptiert wird eine Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte (Mastercard / Eurocard, VISA, American Express).

Bestandteile einer Reiseversicherung für Ausländer

Unsere Reiseversicherung für Ausländer ist aus folgenden Bestandteilen kombinierbar:

  • Auslandskrankenversicherung
  • kombinierte Reiseunfallversicherung / Reisehaftpflichtversicherung

Auslandskrankenversicherung als Bestandteil der Reiseversicherung für Ausländer

Die Auslandskrankenversicherung kann für bis zu 365 Tage abgeschlossen werden und bietet für ausländische Gäste folgenden Schutz:

  • gültig in Ländern der EU, einschl. Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island
  • abschließbar bis 365 Tage
  • 100% Kostenerstattung
  • kein Selbstbehalt
  • freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär)
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
  • Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare Krankenhaus
  • ärztlich verordneter und medizinisch notwendiger Rücktransport nach Hause oder in ein Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnortes
  • verschiedene Assistance-Leistungen wie z.B. weltweite 24h-Service-Nummer, Vermittlung ärztlicher Betreuung, Auskünfte über Impfvorschriften/ -empfehlungen, Übermittlungen von Nachrichten an die Familie etc.
  • Organisation der medizinischen Hilfeleistungen
  • Notfall-Service – 24-Stunden-Hotline u.v.m.

Reiseunfallversicherung als optionaler Bestandteil der Versicherung für Ausländer

Als Ergänzung zur Auslandsreisekrankenversicherung bietet sich die Reiseunfallversicherung an. Die Reiseunfallversicherung schützt Sie bei Unfällen

  • auf Ihrer Urlaubsreise bis zu 365 Tagen
  • rund um die Uhr, 24-Stunden
  • unabhängig davon, ob Sie selbst oder ein anderer den Unfall verursacht hat

Die Versicherungssummen der Reiseunfallversicherung betragen:

  • Versicherungssumme für Invalidität 30.000,– EUR
  • Versicherungssumme bei Tod 15.000,– EUR
  • Bergungskosten 5.000,– EUR

Reisehaftpflichtversicherung als optionaler Bestandteil der Versicherung für Ausländer

Die Reisehaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz gegen die Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens und schützt Sie vor folgenden Schadenereignissen während des Auslandsaufenthaltes:

  • Tod
  • Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschäden)
  • Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden)

Weitere Leistungen der Reisehaftpflichtversicherung:

  • Prüfung ob Sie für den Schaden verantwortlich gemacht werden können
  • Nach Prüfung der Sachlage, Auszahlung der Entschädigung nach Deckungssumme
  • Abwehr unberechtigter Forderungen

Die Versicherungssumme der Reisehaftpflicht-Versicherung beträgt 3.000.000,– EUR Deckungssumme für Personen- und Sachschäden.
Bitte beachten Sie:

  • keine Gesundheitsprüfung
  • abschließbar für nicht beruflich bedingte Reisen, Ausnahme: Firmen- und Messegäste bis 30 Tage. Versicherbar sind außerdem Mitarbeiter von Firmen, Behörden und Verbänden die nicht körperlich tätig sind
  • Höchstalter ist das 75. Lebensjahr

Versicherungsschutz besteht ab Beginn bis zum Ende der Reise, längsten bis 365 Tage.